Geschäftsbedingungen für Montagen, Inbetriebnahmen, Kundendienst der Fa. CP Anlagenbau GmbH, Gewerbepark Klinkenthal 53; 66578 Schiffweiler – Heiligenwald.

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge die uns über Montage, Inbetriebnahme oder Kundendienst erteilt werden, soweit diese Aufträge außerhalb unseres Betriebes, jedoch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden müssen.

1. Aufgaben unserer Mitarbeiter

Unsere Mitarbeiter dürfen nur Aufgaben erledigen, die zuvor zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart sind.

2. Vergütung und Unkostenerstattung

Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, die Arbeitszeit in eine Arbeitszeitbescheinigung (Stundennachweis) einzutragen. Die Arbeitszeit sowie die Fahrtkilometer sind vom Auftraggeber durch Unterschrift zu bestätigen. Der Auftraggeber erhält einen Durchschlag der Arbeitszeitbescheinigung. Diese Bescheinigungen bilden die Grundlage für die Rechnungsstellung.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Leistung auf Grund der Arbeitszeitbescheinigung.

Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt mit PKW werden mit 0,70 € je gefahrenem km in Rechnung gestellt.

Reisezeit bis zur Montagestelle und zurück zum Firmensitz gilt als Arbeitszeit.

Wir gehen dabei von einer normalen Arbeitszeit von 40 Stunden aus, verteilt auf die Wochentage.

Sollten die Arbeiten unserer Mitarbeiter ohne unser Verschulden unterbrochen werden, fallen die daraus entstehenden Mehrkosten für Reise- und Wartezeiten dem Kunden zur Last. Das gilt insbesondere für den Fall, dass der Auftraggeber oder Dritte von ihm beauftragte Unternehmen eine Verzögerung der Arbeiten verursachen. Berechnet werden insoweit die Arbeitsstunden entsprechend der 40-Stunden-Woche.

Ersatzteile, Verbrauchsstoffe und sonstiges Montagematerial werden von zu den entsprechenden Listenpreisen in Rechnung gestellt.

Alle genannten Verrechnungssätze verstehen sich netto, zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer.

Falls keine andere Vereinbarung getroffen wird, sind die Montagerechnungen innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserstellung ohne Abzug zu bezahlen.

3. Bauseitige Voraussetzungen für die Montage

Bauseits muss gewährleistet sein, dass zu Beginn unserer Arbeiten

a) eine befestigte Zufahrtsmöglichkeit bis zum Aufstellungsplatz der Anlagen besteht.

b) Einbringungsöffnungen in der von uns vorgegebenen Größe vorhanden sind, so dass die Anlagen auch wirklich zum Aufstellungsplatz transportiert werden können; der Transportweg darf nicht behindert sein;

c) sämtliche Kanäle und Fundamente, die zur Aufstellung der Anlagen erforderlich sind, fertiggestellt sind;

d) erforderliche Rohrgräben für erdverlegte Rohrleitungen fertiggestellt, und die erdverlegten Rohrleitungen untermauert und/oder befestigt sind; entsprechend der einschlägigen Vorschriften

e) alle Wand-, Decken- und Dachdurchführungen vorbereitet sind;

f) der Aufstellungsplatz abgedeckt, von den Seiten geschützt und absperrbar ist;

g) der Montageraum beleuchtet und im Winter beheizbar ist;

h) ein Stromanschluss von 220/380 V im Montageraum vorhanden ist;

i) ein Raum für Werkzeuge und Kleinmaterial absperrbar zu Verfügung steht;

k) dass die Deckendurchbrüche zur Anbringung von Greifzügen vorhanden sind;

l) die von uns vorgeschriebene Mindesttemperatur für bestimmte Anlagenteile auf der Baustelle sichergestellt ist; dies trifft insbesondere bei Frostgefahr zu.

4. Voraussetzungen für die Inbetriebnahme

a) Die erforderlichen Anschlüsse an das Netz, also für Rohwasser, Abwasser, Reinwasser, Dampf, Luft,

Entlüftungs- und Sicherheitsleitungen ins Freie müssen betriebsbereit zur Verfügung stehen;

b) Eine Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz von 220/380 V muss gewährleistet sein;

c) Bei der Inbetriebnahme von Schwimmbädern muss das Becken mit Wasser gefüllt sein;

d) Die von uns aufgegebenen Chemikalien, die für die Inbetriebnahme erforderlich sind, müssen vorhanden sein.

5. Zusätzliche Leistungen bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Vereinbarung.

6. Voraussetzungen beim Wartungsdienst

Für unseren laufenden Überwachungsdienst gelten die entsprechenden Wartungsverträge. Es wird empfohlen, insbesondere die ersten zwei Jahre bei Betrieb einer Anlage sich diesem Wartungsdienst anzuschließen.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach der VOB, neueste Fassung.

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Nachbesserung. Sonstige Rechte und Ansprüche, die mit unserer Montage zusammenhängen, insbesondere für Folgeschäden, bestehen nicht.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das für unseren Firmensitz zuständige Amtsgericht, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

AGB – Stand 12.2010